Sind die Frauen unserer Bundesräte in der Schweiz nicht steuerpflichtig?

Tages Anzeiger vom Freitag 24.10.2022

Der Tages Anzeiger vom Freitag 24.10.2022 rühmt nicht nur den neuen Premier in England, sondern bringt auch eine amüsante,aber für die englische Staatskasse wichtige Frage auf, dass die Ehefrau des PREMIERS keine Steuern auf ihrem Vermögens, immerhin ca 790 Millionen Pfund in Form von Infosys Aktien, also einer börsenkotierten IT Gesellschaft in Indien.

Hintergrund ist, dass die Ehefrau keinen Steuersitz in London und England hat, vielleicht wird sich das ändern, wenn sie in die downing street 10 einzieht.

Die Schweiz ist da klar: natürliche Personen sind steuerpflichtig, wenn sie ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz haben, was der Fall ist, wenn sie in der Schweiz mit der Absicht dauernden Verbleibens sich aufhalten oder mindestens 30 Tage mit Erwerbstätigkeit oder 90 Tage ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz ist.

Alles klar: nein, da die Absicht nur aus Indizien ableitbar ist, die Dauerhaftigkeit durch Weg- und Zuzug schwierig zu bestimmen ist, der Lebensmittelpunkt nicht alleine durch Miete ausgewiesen ist, sondern auch durch Migros-Einkäufe, Restaurant Besuche und Kreditkartenbelege und die physische Anwesenheit nicht mittels Videos begründet werden kann. Da die Frau des Bundesrates als Verheiratete gilt, hat sie steuerrechtlichen Wohnsitz dort, wo Ihr Ehemann diesen hat, also meistens am Wohnort weniger in Bern, sicher nicht im Ausland.

Die Gerichtspraxis zu Art.3 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ist vielfältig und kompliziert, also schauen wir mal, was mit der Steuerpflicht von Akshata Murty als Premierministerfrau passiert, wir sind gespannt, ob sie als Nicht Britin weiterhin die kolportierten 2,1 Millionen Pfund Steuern pro Jahr durch einen fiktiven Wohnsitz im Ausland spart…

 

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Carlo Häfeli
Carlo Häfeli
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