
Klimablockaden sind nicht nur in Berlin, sondern auch in Zürich Alltag und ärgern uns Autofahrer, wenn du abends nachhause zur Familie oder ins Yoga Training möchtest.
Deshalb braucht es eine restriktive Praxis der Bewilligung dieser Events und wenn die Polizei nicht eingreifen möchte oder kann, dann bleibt nur die Selbsthilfe der Autofahrer, was sicherlich verhältnismässig und vernünftig ist.
Unsinnig ist, wenn 20 Minuten schreibt, der Autofahrer könne Anzeige machen oder Schadenersatz verlangen, da er ja den einzelnen Aktivisten nicht kennt und deshalb keine Klage und Anzeige initiieren kann.
Beim Tod der Velofahrerin stellt sich das Problem der Kausalität; waren die Aktivisten schuld und deren Verhalten allein kausal zum Versterben oder machten Feuerwehr und Rettungsdienst Fehler, welche letztendlich zum Tode geführt haben, so dass der Kausalitätsbeitrag der Klimaaktivisten irrelevant wird und von den Feuerwehr und Rettungsdienstverursachern überholt wird. Schliesslich interessiert den Juristen nicht nur die natürliche Kausalität, sondern vor allem die adäquate Kausalität, also die Frage, ob ein Schädiger nach dem üblichen Lauf der Dinge und der allgemeinen Erfahrung für den eingetretenen Schaden verantwortlich gemacht werden kann, alles Kriterien die der Richter nach Präjudizien und Gutachten und seinem eigenen Gutdünken entscheiden wird.
Endlich hat das Zürcher Obergericht das Verhalten der Klimademonstranten als Nötigung und allenfalls Störung von Betrieben qualifiziert, so dass auch Selbsthilfe der Autofahrer möglich und rechtens ist und für die Demonstranten es andere Mittel gibt, sich auf legalem den Verkehr und die arbeitenden Personen nicht störenden Weg sich für das Klima und gegen den Krieg einzusetzen, siehe Initiative/persönliche Hilfestellung in der Ukraine, Aufnahme von Flüchtlingen mit eigenem Geld.