E-Mail: partner@haefeli-law.ch

Wir können die Scheidung ans Gericht bringen, wenn ihr gemeinsam die Scheidung Eurer Ehe anbegehrt oder wenn ihr zwei Jahre getrennt lebt auch gegen den Willen des anderen Ehepartners Art.114 und Art.111 ZGB sind hierfür die Rechtsgrundlagen. Eine Scheidungskonvention ist nicht Voraussetzung, dass ihr die Scheidungsklage/Begehren einreichen könnt.
Wichtig ist, dass ihr die Dokumente sammelt, seien es Wohnsitzbestätigung/Familienausweis/Steuererklärungen/Ehevertrag/Pensionskassenausweise sowie alle Belege für Eure Fixkosten monatlich oder pro Jahr und Lohnabrechnungen/Erfolgsrechnungen zwecks Grundlage für die Berechnung von allfälligen Unterhaltsbeiträgen.