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In der Scheidung werden die Einkommensgrundlagen definiert und fixiert für den Fall, dass sich später unvorhersehbar die Faktoren verändern und eine Abänderungsklage notwendig ist, sofern die neuen Zahlen wesentlich und dauerhaft und nicht vorhersehbar waren,interessant auch dass güterrechtliche Forderungen, welche mangels Liquidität nicht bezahlt werden können unmittelbar nach der Scheidung, und die Ehefrau und Mutter kein Inkassorisiko tragen will, über die Pensionskassenabrechnung einfach und sicher gelöst werden kann.