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Die Ehegatten haften solidarisch für die ausstehenden Steuern, solange sie zusammenleben, ausser einer der Ehegatten sei in Konkurs, also selbst Pfändung bringt keine getrennte Besteuerung mit sich. Anders ist es ab Trennung, dort gilt von Gesetzes wegen getrennte Besteuerung.
Wichtig ist noch, dass bei der Scheidung noch offene Steuerbeträge während des Zusammenlebens güterrechtlich geregelt werden, so dass intern klar ist, wer diese Schuld noch abzutragen hat.