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Arbeitnehmer bitte nicht zu brav sein mit der Geltendmachung der Arbeitnehmeransprüche.
Komischerweise macht die ALV häufig geltend, der Arbeitnehmer hätte sofort agieren müssen, betreiben, Klage einreichen müssen, damit ihm nicht vorgeworfen werden kann, er habe die Schadenminderungspflicht verletzt. Denn geht der Arbeitgeber Konkurs, schaut der Arbeitnehmer ins Leere, nicht nur im Konurs, sondern auch bei der Insolvenzentschädigung, also mahnen, Arbeit niederlegen, klagen und betreiben und nicht warten, bis der Arbeitgeber in Konkurs ist.