
Konkursverschleppung ist ein grosses strafrechtliches Thema, aufgepasst, wenn Rechnungen nicht bezahlt werden, dann der Zahlungsbefehl kommt, und noch mehr Zahlungsbefehle kommen, egal ob Debitoren offen sind, dann liegt Misswirtschaft im strafrechtlichen Sinne vor, wenn ich sehe, dass eine Ueberschuldung gegeben ist, wohl eher ein Liquiditätsengpass und ich dann keine Zwischenbilanz erstelle, den Revisor nicht beiziehe oder kein Geld reinwerfe in die Gesellschaft, oder sofort die Bilanz deponiere, dann kann es nach Konkurs durch Strafanzeigen von Konkursamt oder SVA/Steuern zu einem Strafverfahren kommen, erstmalig Geldstrafe, dann Freiheitsstrafe, also aufgepasst und meistens ist ein Verkauf der Gesellschaft an einen Kollegen – auch gratis nicht zielführend. Schliesslich wird die Buchhaltung geprüft, also wirds schwierig.