Prävention bei Strafdelikten im Bereich mobiles Banking und mobiles Zahlen

cybercrimepolice.ch

Die Polizei publiziert interessante Broschüren zur Deliktsprävention, welche für jeden Bürger interessant und lehrreich sind und relativ einfache Massnahmen können das Risiko, Geschädigter zu werden minimieren.- Dasselbe gilt für Phishing also dem Diebstahl von persönlichen und sensiblen Informationen, womit man den Zugang zum Bankkonto einem Dritten ermöglicht.

Selbstverständlich ist diese Vorgehensweise strafbar nach Art.143 und 143bis Strafgesetzbuch, aber was nützt es, wenn das Geld weg ist und die Bank keine Sorgfaltspflichtverletzung trifft, und was nützt eine Geldstrafe oder bedingte Freiheitsstrafe, wenn der Täter überhaupt gefunden und eruiert wird und nicht in der Ukraine tätig ist oder von Singapore aus operiert. Meistens ist es so, dass der Geschädigte und die Bank das illegale Vorgehen erst bemerken, wenn das Geld schon über alle Berge ist oder die Server und ID Nummern bekannt sind, aber sich weit weg im Ausland befinden. Auf alle Fälle, selbst wenn du kontaktiert wirst, nicht noch mehr Geld nachwerfen, denn die Masche ist klar: Wenn du nochmals was gibts, kommt das Geld mit Zinsen, aber in Raten retour, was tunlichst zu vermeiden ist. Internationales Strafrecht beschränkt sich auf Rechtshilfe und Auslieferung. Schweizerische Gerichtsbarkeit endet an der Grenze und das Strafgesetzbuch ist nur auf Straftaten in der Schweiz anwendbar.

 

  Mobile Banking und Mobile Payment

 

Carlo Häfeli
Carlo Häfeli
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