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Auch bei Uneinigkeit in einigen Punkten der Nebenfolgen der Scheidung macht es Sinn, ist zielführend und vertrauensbildend, mal ein paar Punkte im Sinne einer Teileinigung zu unterzeichnen und das Verfahren damit rechtshängig zu machen, auch Zeitpunkt der BVG Aufteilung, und im Rahmen der richterlichen Anhörung vielleicht doch noch eine Gesamteinigung zu finden.