
Normalerweise hat der Aktionär das Risiko der Pleite der AG zuerst zu tragen mit einem Totalverlust, dann werden die Aktiven liquidiert und an die Gläubiger also auch Obligationäre ausbezahlt, also stellt sich die Frage, ist der Bundesratsentscheid gesetzeskonform, was sicherlich zu verneinen ist, wenn von den normalen Rechtsgrundlagen auszugehen ist, aber der Bundesrat hat Notrecht erlassen und angewendet, so dass staatsrechtliche Prinzipien zum Tragen kommt, war er überhaupt berechtigt, zu handeln und überwiegen die öffentlichen Interessen und ist alles verhältnismässig, und dabei die Frage, genügen Liquiditätsprobleme, um diese Entscheide zu treffen, da ja keine Ueberschuldung gegeben ist bei der CS mit Immobilien, Kundengoodwill, Debitoren und Aktiven.
Konsequenz entweder zahlen wir Steuerzahler den Obligationenrecht, oder die Obligationäre sind die Gewinnere, die Aktionäre mit einem Minderwert und der Chance der UBS für die Zukunft die Gewinner