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Tages Anzeiger - Eveline Geiser

Das Kindeswohl ist ein leerer juristischer Begriff, mit dem sich jedes Argument für die Zuteilung der Obhut finden lässt.

Kindeswohl gilt nicht nur bei Trennung und Scheidung, sondern im Alltag bei verheirateten und unverheirateten Eltern; ein Kinderanwalt bringt nix und spricht meistens mitden Kindern gar nicht, sondern bezieht seine Weisheit aus Lehrbüchern, ohne Instruktion und Empathie zu den Kindern, also Eltern lernt Geduld, Gewaltlosigkeit und baut Stress und Unvermögen anders ab als mit Gewalt gegen Eure Kinder

 

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Carlo Häfeli
Carlo Häfeli
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